Mitteilung der DBKV-Geschäftsstelle
Datum: Monday, 05.April. @ 09:11:28 CEST Thema: Informationen für Alle!
Der DBKV-Rechtsausschuss hat am 27. März 2004 in der Sache Schleswig-Holsteinischer Sportkeglerverband e.V. gegen Deutsche Bohle Kegler Verband e.V. verhandelt, betreffend die Einsprüche gegen die Rechtsmäßigkeit der DBKV-Versammlung vom 21. Februar 2004 in Wolfsburg-Vorsfelde durchgeführten Wahlen...
...Dem Antrag des LV Schleswig-Holstein wurde insoweit zugestimmt, dass die bis zu den jeweiligen Neuwahlen im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder das Recht auf Mitwirkung an den Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts besaßen. Die Beschlussfassungen zu den Wahlen gem. Top 15-18 sind daher nicht rechtswirksam zustande gekommen.
Urteil:
Der bis zur Versammlung bestehende Vorstand bleibt somit kommissarisch im Amt. Sein Präsident hat eine ausserordentliche DBKV-Versammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Wahlen“ gemäß Satzung Ziff. 11.4.7 – 11.4.9 und entsprechende der Regelungen von Satzung und Geschäftsordnung einzuberufen. Die Frist zur Einberufung beginnt, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Gegen dieses Urteil legt das DBKV-Präsidium Einspruch beim DKB-Verbandsgericht ein und somit ist bis zur Entscheidung, der gewählte Vorstand vom 21. Februar 2004 wieder im Amt.
Rolf Großkopf
DBKV-Geschäftsstelle
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